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Mit der sogenannten "kleinen AMG-Novelle" wurden im April
2005 die im Rahmen der 12. AMG-Novelle verabschiedeten Regelungen
des § 63b AMG vollumfänglich in Kraft gesetzt. Damit sind
auch für national zugelassene Arzneimittel in Deutschland die
regelmäßig aktualisierten Berichte über die Unbedenklichkeit
eines Arzneimittels nach § 63b Abs. 5 AMG - international als
Periodic Safety Update Reports (PSURs) bezeichnet - zu erstellen
und in bestimmten Abständen der zuständigen Bundesoberbehörde
einzureichen.
Die Erstellung dieser PSURs bindet erhebliche personelle und finanzielle
Ressourcen auf Seiten der Industrie, ohne dass hierdurch unmittelbar
eine Entlastung auf anderen Feldern erzielt werden kann. Da weite
Teile eines PSURs Wirksubstanz-bezogen sind, sind die gleichen allgemein
verfügbaren Informationen zu einem Wirkstoff von allen Unternehmen,
die entsprechende Zulassungen halten, zu recherchieren und zu verarbeiten.
Aus diesem Grund hat der BAH WiDI beschlossen, die Dienstleistung
PSUR-Erstellung in hoher Qualität zu einem günstigen Preis
anzubieten.
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