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Kann ich den PSUR auch in deutscher Sprache
erhalten?
Gegen Aufpreis kann der PSUR für
Ihr Unternehmen auch in Deutsch verfasst werden. Bitte kontaktieren
sie hierzu das betreffende Dienstleistungsunternehmen.
Kann ich dem BAH einen Auftrag
für die PSUR-Erstellung von Substanzen geben, bevor die Aufrufe
mit Preisangaben veröffentlicht werden?
Selbstverständlich können
Sie dem BAH auch vor Bekanntgabe der Aufrufe eine entsprechende
PSUR-Beauftragung mitteilen. Für den angefertigten PSUR wird
Ihnen dann jeweils der entsprechende Preise in Rechnung gestellt.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Dienstleister, der den
Kontakt mit Ihnen aufgenommen hat.
Können auch Nebenwirkungsfälle
aus dem Spontanmeldesystem in den PSUR eingearbeitet werden und
welche Zusatzkosten entstehen dadurch?
Gegen eine Servicegebühr,
deren Höhe sich nach dem abgeschätzten Arbeitsaufwand
richtet, werden diese Daten von den Dienstleistern auch in Ihren
individuellen PSUR eingearbeitet. Bitte nehmen Sie mit dem betreffenden
Dienstleistungsunternehmen Kontakt auf und senden diesem dann die
entsprechenden Daten zu.
Können wir den Dienstleistern
auch Literatur, die nicht in Medline und Toxline repräsentiert
ist und aus kostenpflichtigen Literatur-Datenbanken recherchiert
wurde, zwecks Bewertung für den PSUR übergeben und welche
Zusatzkosten entstehen dadurch?
Gegen eine Servicegebühr,
deren Höhe sich nach dem abgeschätzten Arbeitsaufwand
richtet, kann diese Literatur von den beteiligten Dienstleistungsunternehmen
in Ihren individuellen PSUR mit eingearbeitet werden. Bitte wenden
Sie sich in diesem Fall an den Dienstleister, der den Kontakt mit
Ihnen aufgenommen hat.
Warum fordert das Dienstleistungsunternehmen
die CIOMS-Bögen zu den in der Literatur-Recherche identifizierten
Nebenwirkungsfällen an?
In Ihrem eigenen Interesse sollten
Sie dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen alle CIOMS-Bögen
zu den in der Literatur-Recherche identifizierten Nebenwirkungsfällen
zur Verfügung stellen, denn nur auf diesem Weg ist gewährleistet,
dass eine Kongruenz zwischen Ihren gemeldeten arzneimittelrelevanten
Nebenwirkungsfällen und den im aktuellen PSUR berücksichtigten
Fällen besteht. Ggfs. kann eine 'Nachmeldung' von Ihnen bisher
nicht bekannten Nebenwirkungsfällen aus der Literatur innerhalb
der 15-Tagefrist notwendig werden.
Das betreffende Dienstleistungsunternehmen
übernimmt gerne die Erstellung der CIOMS-Bögen und/oder
die Anfertigung eines elektronischen ICSR gegen Entrichtung einer
Servicegebühr für Sie.
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FAQs >>>
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