Pharmakovigilanz, PV-Systeme und PSURs von Diapharm Dr. Ebeling & Assoc GmbH B.A.H WIDI Dr. Ebeling & Assoc GmbH Pharmakovigilanz, PV-Systeme und PSURs von Diapharm

 
FAQs - BAH-PSUR-Projekt

 

Kann ich den PSUR auch in deutscher Sprache erhalten?

Gegen Aufpreis kann der PSUR für Ihr Unternehmen auch in Deutsch verfasst werden. Bitte kontaktieren sie hierzu das betreffende Dienstleistungsunternehmen.

Kann ich dem BAH einen Auftrag für die PSUR-Erstellung von Substanzen geben, bevor die Aufrufe mit Preisangaben veröffentlicht werden?

Selbstverständlich können Sie dem BAH auch vor Bekanntgabe der Aufrufe eine entsprechende PSUR-Beauftragung mitteilen. Für den angefertigten PSUR wird Ihnen dann jeweils der entsprechende Preise in Rechnung gestellt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Dienstleister, der den Kontakt mit Ihnen aufgenommen hat.

Können auch Nebenwirkungsfälle aus dem Spontanmeldesystem in den PSUR eingearbeitet werden und welche Zusatzkosten entstehen dadurch?

Gegen eine Servicegebühr, deren Höhe sich nach dem abgeschätzten Arbeitsaufwand richtet, werden diese Daten von den Dienstleistern auch in Ihren individuellen PSUR eingearbeitet. Bitte nehmen Sie mit dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen Kontakt auf und senden diesem dann die entsprechenden Daten zu.

Können wir den Dienstleistern auch Literatur, die nicht in Medline und Toxline repräsentiert ist und aus kostenpflichtigen Literatur-Datenbanken recherchiert wurde, zwecks Bewertung für den PSUR übergeben und welche Zusatzkosten entstehen dadurch?

Gegen eine Servicegebühr, deren Höhe sich nach dem abgeschätzten Arbeitsaufwand richtet, kann diese Literatur von den beteiligten Dienstleistungsunternehmen in Ihren individuellen PSUR mit eingearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Dienstleister, der den Kontakt mit Ihnen aufgenommen hat.

Warum fordert das Dienstleistungsunternehmen die CIOMS-Bögen zu den in der Literatur-Recherche identifizierten Nebenwirkungsfällen an?

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen alle CIOMS-Bögen zu den in der Literatur-Recherche identifizierten Nebenwirkungsfällen zur Verfügung stellen, denn nur auf diesem Weg ist gewährleistet, dass eine Kongruenz zwischen Ihren gemeldeten arzneimittelrelevanten Nebenwirkungsfällen und den im aktuellen PSUR berücksichtigten Fällen besteht. Ggfs. kann eine 'Nachmeldung' von Ihnen bisher nicht bekannten Nebenwirkungsfällen aus der Literatur innerhalb der 15-Tagefrist notwendig werden.

Das betreffende Dienstleistungsunternehmen übernimmt gerne die Erstellung der CIOMS-Bögen und/oder die Anfertigung eines elektronischen ICSR gegen Entrichtung einer Servicegebühr für Sie.

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